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Das Gentech-Moratorium soll bleiben

Bis Ende 2017 gilt das Gentech-Moratorium. Im Bundeshaus, aber auch in kantonalen Parlamenten wird nun Druck für eine Verlängerung aufgebaut. In den Kantonen ergreifen Grüne und Sozialdemo- kraten die Initiative.

DANIEL SALZMANN
Am Montag wurden gleich in zwei grossen Agrarkantonen Vorstösse zum geltenden Mora- torium für den Anbau von gentechnisch veränderten Organis- men(GVO) eingereicht.Dieses verbietet bis Ende 2017 den Anbau von GentechPflanzen. Regina Fuhrer, die ehemalige Präsidentin von Bio Suisse, hat im Grossen Rat des Kantons Bern eine Standesinitiative für eine Verlängerung des Gentechmoratoriums eingereicht. Als Sozialdemokratin holte sie dafür Vreni Kipfer-Guggisberg (BDP), Hans-Jörg Rüegsegger (SVP), Christine Schnegg-Affolter (EVP), Kilian Baumann (Grüne) und Johann Ulrich Grädel (EDU) als Mitunter- zeichnende ins Boot. Fuhrer fordert den Bund auf, das Moratorium nach dessen Ablauf Ende 2017 zuverlängern.

Blick auf Konsumenten
In der Begründung schreibt Fuhrer: «Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen keine gentechnisch veränderten Produkte in den Regalen.» Für die Schweizer Landwirtschaft sei die gentechfreie Produktion auch im Hinblick auf den internationalen Markt ein zentrales Alleinstellungsmerkmal. Sie hält fest: «Ein Nebeneinander von herkömmlichen Kulturen und gentechnisch veränderten Pflanzen ist ein praxisferner, kostenintensiver Vorschlag.» Die in der Vernehmlassung im Januar 2013 vorschlagenen Änderungen des Gentechnikgesetzes und der Koexistenzverordnung schützten die gentechnikfreie Produktion ungenügend.

Widerspricht den Zielen»
Im Kanton Zürich ist es Urs Hans, Mitglied der Grünen Partei, der vorangeht. Wie Fuhrer führt er einen Bio-Betrieb. Hans beauftragt in einer Motionzusammen mit Jonas Erni (SP) und Michael Welz (EDU) – den Regierungsrat des Kantons Zürich, dass er im kantonalen Landwirtschaftsgesetz ein Anbauverbot von Gentechpflanzen erlässt. Hans betont, er hätte sich gefreut, wenn auch dieSVP seine Motion mitgetragen hätte. Doch die Bauernvertreter hätten in der Fraktion keine Mehrheit erreicht. Martin Haab (SVP) habe aber versprochen, so Hans, dass die SVP-Landwirte sich im Rat der Stimme enthalten werden, wenn sie auch bei der Behandlung der Vorlage innerhalb der Fraktion in der Minderheit bleiben sollten. Hans schreibt: «Die Erfahrungen, welche nun über Jahre in Ländern gemacht wurden, in denen der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zugelassen wurde, stehen in diametralem Gegensatz zu den eidgenössischen und kantonalen Gesetzen und definierten Zielen für unsere Landwirtschaft.» Hans zählt auf: Zerfall der bäuerlichen Strukturen, Monokulturen, Degradierung von Böden, exzessiver Einsatz von Pestiziden, Gewässerverschmutzung, gesundheitliche Schäden in der Bevölkerung und die Patentierung von Saatgut. Diese Folgen des GVO-Anbaus widersprächen klar einer sicheren und unabhängigen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln. Hans betont, dass bereits die Kantonsparlamente Freiburg, Tessin und Waadt entsprechende Beschlüsse zum Schutz ihrer Landwirtschaft gefasst hätten.

Ritter für Verlängerung
Auf nationaler Ebene fordert Jean-Pierre Grin (SVP, VD), dass das GVO-Moratorium über 2017 hinaus verlängert wird. Dessen Motion hat auch Nationalrat Markus Ritter (CVP, SG) unterschrieben. Als Bauernverbandspräsident sagt er: «Wir wollen eine nationale Lösung, die es erlaubt, weiter- hin auf Gentechnik in der Landwirtschaft zu verzichten. Dabei steht eine unbefristete Verlängerung des Verbotes für die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen auf Gesetzesstufe im Vordergrund.» Über das weitere Vorgehen wird der Bundesrat im laufenden Jahr aufgrund eines Aussprachepapiers entscheiden. Dies teilt Jürg Jordi, Sprecher des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), mit. Das BLW und das Bundesamt für Umwelt (Bafu) haben nach der Vernehmlassung, in der die vorgeschlagene Koexistenzregelung viel Kritik geerntet hatte, bereits neue Optionen diskutiert. Gentechnikfreie Zonen oder Kantone dürften dabei vom Tisch sein, aber eine Aufhebung des GVO-Verbots bleibt für Verwaltung und Bundesrat eine Möglichkeit. (Schweizer Bauer)